- Pfand an beweglichen Sachen
- сущ.
юр. вещный залог
Универсальный немецко-русский словарь. Академик.ру. 2011.
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Pfand (Recht) — Ein Pfand ist eine Sache, Forderung oder ein Recht, das zwar im Eigentum einer ersten Person steht, die Schuldner einer Forderung ist, aber sich im Besitz einer zweiten Person befindet, die Gläubiger ebendieser Forderung ist. Der Wert des Pfandes … Deutsch Wikipedia
Pfand, das — Das Pfand, des es, plur. die Pfänder. 1) In der weitesten Bedeutung, eine jede Person oder Sache, welche man dem andern zur Sicherheit einer Handlung oder eines Erfolges überträget, sie ihm im widrigen Falle zu seiner Willkühr überlässet. In… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Pfandrecht — Pfandrecht, im subjektiven Sinne das dingliche Recht an einer fremden beweglichen Sache, kraft dessen der Berechtigte wegen einer Forderung (an den Besteller des Pfandrechts oder einen Dritten) Befriedigung aus der Sache suchen darf; im… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Pfandrecht — Ein Pfandrecht (lat. pignus) ist ein beschränkt dingliches Recht des Pfandgläubigers an einer Sache oder einem Recht, welches in der Regel zur Sicherung einer Forderung bestellt wird. Fällt der Gläubiger mit seinem Anspruch aus, so kann er sich… … Deutsch Wikipedia
Verpfändung — ist die rechtsgeschäftliche Sicherung einer Forderung durch Bestellung eines Pfandrechts an beweglichen Sachen, Rechten oder Forderungen zugunsten des Pfandgläubigers (Sicherungsnehmers). Dem Sicherungsnehmer wird die gesetzliche Befugnis… … Deutsch Wikipedia
Pfandrecht — Zurückbehaltungsrecht * * * Pfạnd|recht 〈n. 11; unz.〉 Recht des Gläubigers, ein Pfand zur Befriedigung seiner Forderung zu verkaufen * * * Pfandrecht, das dingliche Recht eines Gläubigers, einen fremden Gegenstand zur Befriedigung seines… … Universal-Lexikon
Pfandleiher — Der Beruf des Pfandleihers beruht auf der Gewährung von Gelddarlehen gegen ein Pfandrecht an beweglichen Sachen (§ 1204 BGB). Dieses Pfandrecht, das durch Einigung und Übergabe der Pfandsache an den Pfandgläubiger begründet wird, nennt man auch… … Deutsch Wikipedia
Eisenbahnpfandrecht — Eisenbahnpfandrecht. Inhalt: I. Pfandrecht an Eisenbahnen. 1. Einleitung, 2. Die Verhältnisse in den einzelnen Ländern. II. Pfandrecht an Fahrbetriebsmitteln. I. Pfandrecht an Eisenbahnen. 1. Einleitung. Privateisenbahnen sind… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Anleihen — (loans; emprunts; prestiti). Inhalt: I. Allgemeines; II. Die Sicherheit der A.; III. Die Begebung der A. Verzinsung, Kurs, Konsolidation, Zinsreduktion, Konvertierung. IV. Die Tilgung der A.; V. Einige statistische Ziffern über A. A. sind die… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Bona fide — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern … Deutsch Wikipedia
Bona fides — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern … Deutsch Wikipedia